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   VG Gelsenkirchen, 13.01.2015 - 6a K 2712/14.A   

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VG Gelsenkirchen, 13.01.2015 - 6a K 2712/14.A (https://dejure.org/2015,1093)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 13.01.2015 - 6a K 2712/14.A (https://dejure.org/2015,1093)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 6a K 2712/14.A (https://dejure.org/2015,1093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Dublin II-Verordnung Rückführung Schweiz Verfristung Zuständigkeit Überstellungsfrist Untertauchen unangemessene Verfahrensverzögerung Selbsteintrittspflicht Retraumatisierung Reisefähigkeit Attest

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Dublin II-Verordnung; Rückführung; Schweiz; Verfristung; Zuständigkeit; Überstellungsfrist; Untertauchen; unangemessene Verfahrensverzögerung; Selbsteintrittspflicht; Retraumatisierung; Reisefähigkeit; Attest

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebung eines Asylbewerbers in die Schweiz als dem für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (39)

  • VG Gelsenkirchen, 26.05.2014 - 6a L 643/14

    Eilverfahren; Rückführung; Schweiz; Dublin II; Reisefähigkeit; PTBS

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.01.2015 - 6a K 2712/14
    Die Klägerinnen haben am 12. Juni 2014 die vorliegende Klage erhoben, nachdem sie zunächst am 17. April 2014 einen isolierten Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gestellt hatten, den das Gericht mit Beschluss vom 26. Mai 2014 abgelehnt hat (6a L 643/14.A).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 6a K 2712/14.A, 6a L 643/14.A, 6a L 830/14.A, 6a L 911/14.A und 6a L 1071/14.A sowie des von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgangs ergänzend Bezug genommen.

    Insoweit könnten der Zeitpunkt der Bevollmächtigung des Prozessbevollmächtigten durch die Antragstellerinnen am 17. April 2014, der Zeitpunkt, in dem der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerinnen in die ihm von der Antragsgegnerin Mitte Mai 2014 übersandte Kopie der Verwaltungsvorgänge Einsicht nehmen konnte, oder der Zugang des Beschlusses des Gerichts in dem ersten Eilverfahren der Antragstellerinnen vom 26. Mai 2014 (6a L 643/14.A) bei ihrem Prozessbevollmächtigten in Betracht kommen.

    Selbst bei Zugrundelegung des für die Antragstellerinnen günstigsten Zeitpunkts - des Zugangs des gerichtlichen Eilbeschlusses in dem Verfahren 6a L 643/14.A beim Prozessbevollmächtigten der Antragstellerinnen am 27. Mai 2014 - wäre die Zweiwochenfrist für die Nachholung der versäumten Rechtshandlung unter Berücksichtigung von § 57 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 222 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB indes bereits zwei Tage vor Klageerhebung mit Ablauf des 10. Juni 2014 abgelaufen.

    Insoweit hat das Gericht im Eilbeschluss vom 26. Mai 2014 (6a L 643/14.A) ausgeführt:.

    Insoweit hat das Gericht im Eilbeschluss vom 26. Mai 2014 (6a L 643/14.A) ausgeführt:.

    Das Gericht hat im Eilbeschluss vom 26. Mai 2014 (6a L 643/14.A) ausgeführt:.

  • VG Gelsenkirchen, 27.05.2014 - 6a L 830/14

    Überstellungsfrist; Eilverfahren

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.01.2015 - 6a K 2712/14
    Auch weitere in der Folge gestellte Eilanträge hat das Gericht mit Beschlüssen vom 27. Mai 2014 (6a L 830/14.A), vom 9. Juli 2014 (6a L 911/14.A) und vom 27. November 2014 (6a L 1071/14.A) abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 6a K 2712/14.A, 6a L 643/14.A, 6a L 830/14.A, 6a L 911/14.A und 6a L 1071/14.A sowie des von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgangs ergänzend Bezug genommen.

    Insoweit hält das Gericht an den folgenden Ausführungen in seinem Eilbeschluss vom 27. Mai 2014 (6a L 830/14.A) fest:.

    Dass gegen das amtsärztliche Gutachten des Gesundheitsamtes der Stadt E. vom 30. April 2014 keine durchgreifenden Bedenken bestehen, hat das Gericht im Eilbeschluss vom 27. Mai 2014 (6a L 830/14.A) ausgeführt:.

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.01.2015 - 6a K 2712/14
    Hier könnte einiges dafür sprechen, dass die Bestimmungen der Dublin-Verordnung lediglich der internen Zuständigkeitsverteilung dienen und keine subjektiven Rechte begründen, vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 19. März 2014 - 33 L 90.14 A -, juris; vgl. grds. auch EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - Rs. C-394/12 - Abdullahi -, oder allenfalls dann, wenn die Gefahr besteht, dass der Antragsteller sozusagen durch das Netz fällt und ihm aufgrund der Anwendung dieser Regelungen die Prüfung seines Asylantrags im Ergebnis gänzlich versagt bliebe.

    "In seinem Urteil vom 10. Dezember 2013 (Rs. C-394/12 - Abdullahi -) hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, dass ein Asylbewerber im Rahmen des Dublin-Systems seiner Rücküberstellung in einen Zielstaat, welcher der Rückübernahme zugestimmt hat, aus Sicht von Art. 19 Abs. 2 der Dublin-II-Verordnung nur damit entgegentreten kann, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der EU ausgesetzt zu werden.

    vgl. EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - Rs. C-394/12 - Abdullahi - VG Stuttgart, Beschluss vom 20. März 2014 - A 12 K 949/14 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 6a L 1836/13.A -.

  • VG Gelsenkirchen, 06.05.2015 - 7a L 855/15

    Rückführung; Italien; Dublin-Verfahren; Antragsfrist gemäß § 34a Abs. 2 AsylVfG

    VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. Januar 2015 - 6a K 2712/14.A -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 12. September 2014 - 13 K 8286/13.A -, juris, unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 -.; VG Stuttgart, Urteil vom 28. Februar 2014 - A 12 K 383/14 -, juris.

    vgl. dazu VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. Januar 2015 - 6a K 2712/14.A -, juris.

    Vielmehr geht sie nach der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR - Urteil 51428/10 vom 13. Januar 2015 - A.M.E. vs. The Netherlands, davon aus, dass systemische Mängel des Asylverfahrens in Italien für den Kreis der Antragsteller, die nicht zu einem besonders schützenswerten Personenkreis ("underprivileged and vulnerable population group in need of special protection", s. EGMR, Urteil vom 13. Januar 2015, a.a.O.) i. S. der Genfer Konvention und der ihr folgenden Richtlinien zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedsstaaten - Aufnahmerichtlinien - (Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013) zählen, nicht den Schweregrad einer Verletzung von Art. 3 EMRK erreichen.

  • VG Berlin, 11.02.2016 - 23 L 41.16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung

    Das Bundesamt durfte nach Erhalt dieser Informationen zu Recht die ungarischen Behörden mit Schreiben vom 17. April 2015 darüber informieren, dass der Antragsteller flüchtig sei, und gleichzeitig auf die Verlängerung der Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 2 Dublin III-VO hinweisen (vgl. zu einer entsprechenden Fallgestaltung VG Berlin, Beschluss vom 19. November 2015 - VG 34 L 385.15 A -, S. 5 BA; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. Januar 2015 - 6a K 2712/14.A -, juris Rn. 35, und Beschluss vom 27. Mai 2014 - 6a L 830/14.A -, juris Rn. 3).

    Es kann von einer konkludenten Zustimmung Ungarns durch Schweigen auf das Verlängerungsersuchen im Rahmen einer zwischenstaatlichen Übung ausgegangen werden (vgl. auch VG Berlin, Beschlüsse vom 19. November 2015 - VG 34 L 385.15 A -, S. 5 BA, und vom 19. März 2014 - VG 33 L 90.14 A -, juris Rn. 10; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. Januar 2015 - 6a K 2712/14.A -, juris Rn. 35, 38, und Beschluss vom 27. Mai 2014 - 6a L 830/14.A -, juris Rn. 3, 6; VG Göttingen, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 34.14 -, juris Rn. 33f.).

  • VG Gelsenkirchen, 19.06.2015 - 7a K 5475/14

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Bulgarien bzgl. Zuständigkeit zur

    VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 6. Mai 2015 - 7a L 855/15.A - Urteil vom 13. Januar 2015 - 6a K 2712/14.A -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 12. September 2014 - 13 K 8286/13.A -, juris, unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 -.; VG Stuttgart, Urteil vom 28. Februar 2014 - A 12 K 383/14 -, juris.

    vgl. hierzu VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. Januar 2015 - 6a K 2712/14.A -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 12. September 2014 - 13 K 8286/13.A -, juris.

  • VG Gelsenkirchen, 09.07.2014 - 6a L 911/14
    Der als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 6a K 2712/14.A statthafte Antrag der Antragstellerinnen hat keinen Erfolg.

    Die von den Antragstellerinnen am 12. Juni 2014 erhobene Klage 6a K 2712/14.A ist mangels Einhaltung der für sie maßgeblichen Klagefrist offensichtlich unzulässig.

  • VG Gelsenkirchen, 23.02.2015 - 6a K 5945/14

    Asyl; Dublin; Schweiz; systemische Mängel; HIV; Aids; PTBS

    Ebenso in jüngerer Zeit VG Augsburg, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - Au 7 S 14.50253 - VG Magdeburg, Beschluss vom 5. Dezember 2014 - 9 B 418/14 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 30. September 2014 - 23 L 2111/14.A - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 14. April 2014 - 7a L 462/14.A - und Urteil vom 13. Januar 2015 - 6a K 2712/14.A - VG Stuttgart, Beschluss vom 4. April 2014 - A 12 K 4814/13 -, und VG Schwerin, Beschluss vom 10. März 2014 - 3 B 215/14 As -, alle bei Juris abrufbar.
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